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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB´s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inkasso4you GmbH


  1. Die Inkasso4you GmbH übernimmt unter ausschließlicher Zugrundelegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unbestrittene und fällige Forderungen zum außergerichtlichen Inkasso, sowie Aufträge für Überwachungs- und Dubioseninkasso. Im Falle der gerichtlichen Betreibung nennt die Inkasso4you GmbH einen Rechtsanwalt. Die in diesen AGB`s angeführten Punkte gelten auch für künftige Auftragsübergaben. Inkasso4you GmbH kann die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auftrages ablehnen.

  2. Die Auftraggeber der Inkasso4you GmbH erklären, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Einwilligung Ihrer Kunden zur Verarbeitung ihrer Daten eingeholt zu haben, sodass einer Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Forderungsbetreibung durch die Inkasso4you GmbH nichts im Wege steht.

  3. Eingehende Gelder werden unverzüglich abgerechnet und an den Auftraggeber überwiesen. Inkasso4you GmbH hat das Recht von den geleisteten Zahlungen zuerst die Kosten und Auslagen abzudecken. Der Auftraggeber tritt die Zinsen an Inkasso4you GmbH ab.

    Zahlungen, die vom Schuldner direkt an den Auftraggeber geleistet werden, sowie Vereinbarungen, die der Auftraggeber direkt mit dem Schuldner trifft, sind unverzüglich schriftlich an das Inkassobüro zu melden. Bei verspäteter oder schuldhaft unterlassener Zahlungsmeldung haftet der Auftraggeber für die daraus resultierenden Kosten.

  4. Das Inkassobüro haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch gegenüber seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Die Überwachung der Verjährungsfristen ist nicht Gegenstand der Leistungen des Inkassobüros. Bei verjährungsgefährdeten Forderungen hat der Auftraggeber daher gesondert auf die Verjährungsfristen hinzuweisen, andernfalls ist jede Haftung ausgeschlossen. Für die Einbringlichkeit der übergebenen Forderungen übernimmt Inkasso4you GmbH keine Haftung.

  5. Die Inkasso4you GmbH hat Anspruch auf die Erhebung einer Erfolgsprovision. Auch dann, wenn die Forderung anderweitig, z.B. durch Verrechnung von Gegenforderungen oder Sachleistungen erfüllt wird. Die Höhe der zu berechnenden Erfolgsprovision richtet sich nach den, zwischen den Parteien, vereinbarten Konditionen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung gelten die Bestimmungen für Inkassoinstitute und Honorarsätze gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996 in der jeweils gültigen Fassung.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um die der Inkasso4you GmbH gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996 in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen. Insbesondere werden dem Schuldner keinerlei Nachlässe auf die zuvor genannten Gebühren eingeräumt oder in Aussicht gestellt und für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung die Gebühren aus dem Titel des Schadensersatzes gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass bei Zahlung der Hauptforderung die gerichtliche Betreibung der Inkassokosten und Zinsen gegenüber dem Schuldner auf Risiko von Inkasso4you GmbH eingeleitet werden kann. Für den Fall der Unterlassung dieser Verpflichtung hat der Auftraggeber der Inkasso4you GmbH sämtliche Gebühren nach Rechnungslegung zu ersetzen, dies ungeachtet der Tatsache, ob die Gebühren beim Schuldner einbringlich gemacht hätten werden können oder nicht.

  7. Bei Bearbeitungsstopp durch den Auftraggeber ist das Inkassobüro berechtigt, den, seinen bisherigen Leistungen entsprechenden, Teil der Vergütung zu verrechnen. Um Zahlungsüberschneidungen zu vermeiden, wird für den Auftraggeber eine kostenlose Stornofrist von 3 Werktagen ab Übergabe des Inkassofalles eingeräumt. Bei erfolgloser Beendigung des Inkassofalles wird eine Negativpauschale in Rechnung gestellt. Die Höhe der zu berechnenden Negativpauschale richtet sich nach den zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung gelten die in der Konditionsliste genannten Sätze.

  8. Alle Inkassoaufträge werden vom Inkassobüro in die Datenverarbeitung übernommen. Der Auftraggeber erklärt mit der Übergabe des Inkassoauftrages ausdrücklich, ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten zu haben. Er ist damit einverstanden, dass die Inkasso4you GmbH im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses alle Daten verarbeitet, jedoch unter Beachtung des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

  9. Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber erkennt unter Ausschluss der eigenen Geschäftsbedingungen mit Übergabe des Inkassoauftrages die ausschließliche Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus diesem Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, ungeachtet dessen, ob die Bestimmung bei Vertragsabschluss oder aber später unwirksam wird. In diesem Fall werden sich die Parteien jedoch bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt.

  10. Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.

  11. Zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis gilt Korneuburg.